So funktioniert die Pulverboerse

  1. Sie melden direkt unter www.pulverboerse.ch Ihr Angebot an.
  2. Ihr Angebot bleibt bis auf weiteres auf der "Pulverboerse" ausgeschrieben, sofern ein Teil des angebotenen Pulvers oder den ganzen angebotenen Bestand bestellt werden erhalten Sie ein Email oder eine Faxmitteilung und stellen das Pulver bitte sauber verpackt zur Abholung bereit. Das Verpackungsmaterial bestehend aus einer Schachtel, Etikette und einem Plastiksack mit Kunststoffverschluss wird durch die "Pulverboerse" zur Verfügung gestellt. Dieses Material erhalten Sie nach der Veröffentlichung Ihres Pulverangebots oder Anfrage.  Ein durch die "Pulverboerse" organisierter Kurierdienst wird den Transport übernehmen.
  3. Der Lieferdienst kommt gleich nach der Bestätigung des Anbieters ins rollen.
  4. Sie erhalten die Gutschrift für das gelieferte Pulver von der A. Diem AG. Die A. Diem AG wird das von Ihnen gelieferte Pulver dem Kunden in Rechnung stellen.
  5. In gewissen Abständen wird die "Pulverboerse"-Datenbank bereinigt, sie werden aufgefordert in der angegebenen Zeit Ihre Liste zu bestätigen, ansonsten werden die Artikel aus der Datenbank gelöscht. 
  6. Feste Preisstruktur: NCS-Pulver werden zum kg-Preis von Fr.12.- übernommen und zum Festpreis von Fr. 25.-/kg weitergegeben. Mengen ab 10kg bieten wir gerne nach Absprache zu Spezialkonditionen an. Die Preisangaben sind exkl. MWST. Porto und Verpackung: 1-30 kg Fr. 25.00.

Rechtliches

Mit dem Eintrag in die "Pulverboerse"-Datenbank verpflichten Sie sich einwandfreies und sauberes und qualitativ gutes Pulver bereitzustellen. Beim Bezug von Pulver aus der "Pulverboerse" ist der Besteller selber verantwortlich das gelieferte Pulver zu überprüfen. Bedenken Sie, dass die Beschichtungspulver im allgemeinen nach zu langer Lagerung Mängel aufweisen können, im speziellen die Innenanwendungspulver nach relativer kurzer Lagerzeit mangelhaft sein können. Reklamationen sind per sofort nach Erhalt der Ware an reklamation@pulverboerse.ch zu melden. Die Firma A. Diem AG lehnt jede Haftung durch die "Pulverboerse" vermitteltes Pulver ab.